Technischer Ausbau zu Schutzzwecken erweckt gleichzeitig die Sehnsucht des Menschen nach mehr Naturnähe am Gewässer.

 

 

Referenzgewässer

Die Bewertung des strukturellen Zustandes der Gewässer orientiert sich am heutigen potentiellen natürlichen Gewässerzustand. Dies ist ein Zustand, der sich mißverständlich Leitbild nennt und sich nach Aufgabe der Nutzungen in und am Gewässer sowie nach Beseitigung sämtlicher Verbauungen einstellen würde. 

Die denkbar höchste Bewertung der Strukturgüteklasse 1 ist an diesem Leitbild ausgerichtet. Dementsprechend wählt FisDt eine einfache Darstellungsweise der Gewässerstrukturen, die dieses Leitbild in einem Säulendiagramm als Gipfel des denkbaren, praktisch aber durch unser Leben am Gewässer und dessen Nutzung nicht erreichbaren allerhöchsten Güteziels aufzeigt. Entsprechend steht die schlechteste Strukturgüteklasse 7 am unteren Ende der Skala.

Das Leitbild beschreibt also kein konkretes Sanierungsziel. Auch ist es keinem konkreten historischen Zustand zuzuordnen. Dem Leitbild nahe kommende weitgehend naturnahe Gewässerabschnitte dienen als Referenzgewässer.

Ein realistisches Sanierungsziel wird als Entwicklungsziel bezeichnet, das unter Abwägung aller Randbedingungen und Einbeziehung von Kosten-Nutzen-Betrachtungen zustandekommt. Nachdem die Wasserrahmenrichtlinie in Kraft ist, muß aber auch dieses Entwicklungsziel den guten Zustand beinhalten.

Der heutige potentielle natürliche Zustand richtet sich nach der Geologie und Geomorphologie eines Landschaftsraumes. Weitgehend homogene Verhältnisse werden zu Gewässerlandschaften zusammengefaßt, in denen sich je nach Boden, Hydrologie und Lage im Längsverlauf eines Gewässers mehrere Gewässertypen ausbilden können.

Die Wasserrahmenrichtlinie verlangt für diese Gewässertypen, die typspezifische Referenzbedingungen heranzuziehen, um deren sehr guten ökologischen Zustand beschreiben zu können.