Die denkbar höchste Bewertung der Strukturgüteklasse 1 ist an diesem Leitbild ausgerichtet. Dementsprechend wählt FisDt eine einfache Darstellungsweise der Gewässerstrukturen, die dieses Leitbild in einem Säulendiagramm als Gipfel des denkbaren, praktisch aber durch unser Leben am Gewässer und dessen Nutzung nicht erreichbaren allerhöchsten Güteziels aufzeigt. Entsprechend steht die schlechteste Strukturgüteklasse 7 am unteren Ende der Skala.
Das Leitbild beschreibt
also kein konkretes Sanierungsziel. Auch ist es keinem konkreten
historischen Zustand zuzuordnen. Dem Leitbild nahe kommende
weitgehend naturnahe Gewässerabschnitte dienen als Referenzgewässer.
Ein realistisches Sanierungsziel wird als Entwicklungsziel bezeichnet, das unter Abwägung aller Randbedingungen und Einbeziehung von Kosten-Nutzen-Betrachtungen zustandekommt. Nachdem die Wasserrahmenrichtlinie in Kraft ist, muß aber auch dieses Entwicklungsziel den guten Zustand beinhalten.
Der heutige potentielle
natürliche Zustand richtet sich nach der Geologie und
Geomorphologie eines Landschaftsraumes. Weitgehend homogene
Verhältnisse werden zu Gewässerlandschaften zusammengefaßt,
in denen sich je nach Boden, Hydrologie und Lage im Längsverlauf
eines Gewässers mehrere Gewässertypen ausbilden
können.
Die Wasserrahmenrichtlinie verlangt für diese Gewässertypen, die typspezifische Referenzbedingungen heranzuziehen, um deren sehr guten ökologischen Zustand beschreiben zu können.