Naturbelassene Geländestreifen entlang des Gewässers, die unmittelbar an die Oberkante der Uferböschung anschließen, selbst nicht Bestandteil der Uferböschung sind und uneingeschränkt für die Gewässerentwicklung zur Verfügung stehen, werden als Gewässerrandstreifen bezeichnet. Innerhalb dieser Streifen können sich Ufererosion und Uferbewuchs entfalten. Sie bieten daher, je nach Breite, die eingeschränkte oder ausreichende Möglichkeit eine naturnahe Ent-wicklung einzuleiten. Vorhandene Gewässerrandstreifen tragen entscheidend zu einer ökologischen Verträglichkeit unserer die Gewässertäler prägenden Nutzungen bei. Solange der Zustand eines Gewässers von einem naturgemäßen Gewässerbett noch weit entfernt ist, besteht die Hauptfunktion der Randstreifen darin, den dazu notwendigen morphologischen Bewegungsspielraum (Krümmungs-erosion, Breitenerosion) vorzuhalten. In einem annähernd naturnahen Zustand lässt der Flächenbedarf für die Ufererosion nach. Auf dem Gewässerrandstreifen wächst ein Uferschutzwald heran. Fehlen wegen der Nutzung die Gewässerandstreifen oder bieten sie zu wenig Entwicklungsraum wie die Saumstreifen, können sich naturnahe vielfältige Strukturen garnicht oder nur unzureichend ausbilden.

1) Die Bildbeispiele vermitteln eine Vorstellung von den strukturellen Gegebenheiten, können aber das für den zugehörigen Bewertungsabschnitt zusammengefasste Gesamtergebnis der Strukturgüte-kartierung nur bedingt wiedergeben.

 


Der Beitrag des Gewässerschutzes:
Naturbelassene Uferstreifen!


Liste der Strukturparameter:
Bildwechsel
Gewässerbereich: Land
Hauptparameter: Gewässerumfeld
Funktionale Einheit:
Gewässerrandstreifen

Einzelparameter:
6.2 Gewässerrandstreifen
Wertstrukturparameter
Bildbeispiele 1):

LAWA - Kartieranleitung


NRW - Kartieranleitung

Zu unterscheidende Formen von Gewässerrandstreifen:
(Bilder aus dem Mittelgebirge)

flächenhaft Wald oder Sukzession
Ausgeprägter Gewässerrandstreifen
Saumstreifen (Ufersaum)
kein Streifen wegen Nutzung

Zu erfassender Umfang des Gewässerrandstreifens:
10 - 50 m
> 50 - 100 m
vollständig

Bedeutung nach Kartieranleitung:

Wald/Sukzession:
Naturnaher Wald oder naturbelassene Vegetation auf mehr als 20 m Breite ab Böschungsoberkante
Ausgeprägter Randstreifen:
Naturbelassene Vegetation auf 5 -20 m Breite ab Böschungskante
Saumstreifen (Ufersaum):
Naturbelassene Vegetation auf 1-5 m Breite ab Böschungskante
Kein Streifen wegen Nutzung:
Nutzung bis nahe an das Gewässerbett

 

 



 

kartierbild